Mittwoch, 31. Oktober 2007

Ausländer haben ein Recht auf Aufenthalt....

... sofern sie einige Kriterien erfüllen.
Der Verfassungsgerichtshof hat gestern klar gemacht, dass Ausländer - auch ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung - ein Recht haben, in Österreich zu bleiben, soferne sie gewisse Kriterien erfüllen.

Diese wurden wie folgt präzisiert:
  1. Kriterium AUFENTHALTSDAUER
  2. Bestehen und Intensität des Familienlebens
  3. Grad der Integration
  4. Strafrechtliche Unbescholtenheit
  5. Bindung zum Heimatstaat (Herkunftsland)
  6. Erforderung der öffentlichen Ordnung.
Welche Meinungen vertretet ihr dazu?


Schöne Ferien noch

Euer

J. Huber

Pensionssystemanpassung?

Die Lebenserwartung steigt, trotzdem traue sich die Regierung nicht, das Pensionssystem zu ändern (aus KURIER vom 31.Oktober 2007).
Lt. Statistik Austria steigt die Lebenserwartung der Österreicher stärker als erwartet. Im Jahr 2050 werden Männer durchschnittlich 86 Jahre (dzt. 77,1), Frauen 90 Jahre (dzt. 82,7) alt werden.
Dadurch steigt der Anteil der Über-60-Jährigen an der Gesamtbevölkerung stark. Und das belastet das Pensionssystem. Experten fordern nun Änderungen im System.
Was ist eure Meinung dazu und welche Vorschläge hättet ihr zu diesem Thema?

J. Huber

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