Ausländer haben ein Recht auf Aufenthalt....
... sofern sie einige Kriterien erfüllen.
Der Verfassungsgerichtshof hat gestern klar gemacht, dass Ausländer - auch ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung - ein Recht haben, in Österreich zu bleiben, soferne sie gewisse Kriterien erfüllen.
Diese wurden wie folgt präzisiert:
Schöne Ferien noch
Euer
J. Huber
Der Verfassungsgerichtshof hat gestern klar gemacht, dass Ausländer - auch ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung - ein Recht haben, in Österreich zu bleiben, soferne sie gewisse Kriterien erfüllen.
Diese wurden wie folgt präzisiert:
- Kriterium AUFENTHALTSDAUER
- Bestehen und Intensität des Familienlebens
- Grad der Integration
- Strafrechtliche Unbescholtenheit
- Bindung zum Heimatstaat (Herkunftsland)
- Erforderung der öffentlichen Ordnung.
Schöne Ferien noch
Euer
J. Huber
Josef Huber - 31. Okt, 09:50
